Schieß- und Platzordnung

I. Allgemeines

Die Schießordnung gilt für alle Vereinsmitglieder, deren Gäste und Gastschützen. Gäste und Gastschützen sind im Vornherein dem Vorstand durch den Einladenden zur Kenntnis zu bringen. Der Einladende trägt für seine Gäste mit Verantwortung. Das Schießen erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und Disziplin, da ein Fehlverhalten die Gesundheit und das Leben der anderen Schützen gefährden kann.

Aktiv können nur die Bogenschützen den Sport ausüben, die aktive Mitglieder des Vereins sind. Schüler und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen auf dem Schießparcours nur in Begleitung des Übungsleiters, eines ernannten Vertreters oder eines erfahrenen Schützen schießen. Schützen, die über keine schießtechnische Erfahrung verfügen, sollten das erste Halbjahr nur während des Trainings oder in Begleitung eines erfahrenen Schützen das Gelände nutzen.

II. Betreten des Geländes

Das Betreten des eigentlichen Schießplatzes ist vereinsfremden Personen nicht gestattet. Bei Nichtbeachtung geschieht dieses auf eigene Gefahr, der Verein übernimmt keine Haftung.

Direkt nach der Ankunft am Platz hat sich jeder Schütze in des an der Hütte ausliegende Schießbuch einzutragen. Bei dem Betreten des Schießplatzes ist Vorsicht geboten. Die eindeutig erkennbaren Wege sind einzuhalten. Da bei einigen Schießständen der Gehweg die Schießbahn kreuzt, ist hier für alle besondere Vorsicht geboten.

III. Schießen auf dem Gelände

Das Schießen auf dem Feldkurs, der FITA-Wiese und in der Sporthalle erfolgt nach den Regeln der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes.

Alle Pfeile eines Schützen sind gemäß Sportordnung mit den Initialen oder dem kompletten Namen des Schützen zu kennzeichnen. Die Kennzeichnung muss dauerhaft auf jedem Schaft erfolgen. Eine Kennzeichnung auf den Federn ist nicht ausreichend. Das Schießen ist nur auf den fest eingerichteten Schießständen mit eindeutiger Schussrichtung erlaubt (siehe Skizze). Die Schussrichtung ist unter allen Umständen einzuhalten. Beim Schießen in Richtung des Hangs und der darauf verlaufenden Strasse ist beim Auszug des Pfeils darauf zu achten, dass der Pfeil die Höhe der Scheibe nicht übersteigt.

Dies betrifft genauso das Schießen vom Hang selbst abwärts. Grundsätzlich darf der Bogen nur ausgezogen werden, wenn der Pfeil bereits auf das Ziel ausgerichtet ist. Beim Schießen des Feldkurses sind aus Sicherheitsgründen die vorgeschriebenen Wege unbedingt einzuhalten. Desweiteren sind die Stände in aufsteigender Reihenfolge zu schießen. Wenn auf der FITA-Wiese Schiessbetrieb herrscht, endet für alle Feldschützen der Feldkurs am Hochstand!

Grundsätzlich darf ein Ziel nur beschossen werden, wenn der Raum hinter dem Ziel frei ist. Besonders bei den Zielen an der Grenze des Geländes ist auf Mensch und Tier zu achten, welches sich evtl. auf dem angrenzenden Gelände befindet. Auf der FITA-Wiese ist das Schiessen nur gemeinsam von der Schiesslinie aus erlaubt. Das Vortreten zu den Scheiben darf grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn ALLE Schützen der Gruppe den Schießvorgang eindeutig beendet haben.

Schützen, die Pfeile suchen, machen dies kenntlich, in dem einer der Schützen vor der Scheibe stehen bleibt oder (z.B. bei den Feldscheiben) der eigene Bogen deutlich vor die Scheibe gestellt wird. Pfeile, die auf dem Gelände gefunden werden, sind in der Hütte abzugeben. Es ist unkameradschaftlich mit fremden Pfeilen zu schießen.

IV. Verhalten auf dem Gelände

Da sich der Schießplatz innerhalb eines Naturschutzgebietes befindet, ist ein entsprechendes Verhalten unerlässlich. Jegliche Verschmutzung des Geländes ist zu vermeiden. Wir gehen davon aus, dass jeder seinen Müll auch wieder mitnimmt. Wildes Campen und Feuer außerhalb der dafür vorgesehenen Stellen ist nicht erlaubt. Das Befahren des Geländes ist außer zu Anlieferzwecken verboten.

V. Schießmaterial

Auf dem Schießplatz und in der Sporthalle wird ausschließlich mit Pfeil und Bogen geschossen. Feuerwaffen jeglicher Art und Armbrüste sind nicht gestattet. Das Schießen mit Jagdklingen ist untersagt, da dadurch die Scheiben und Ziele unnötig beschädigt werden.

VI. Zusätze

Wer auf lebende Tiere schießt, wird sofort aus dem Verein ausgeschlossen!

Für das Schießen in der Halle gilt diese Ordnung sinngemäß. Jegliche Beschädigungen sind der Aufsicht und dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen. Den Anweisungen des Aufsicht führenden Schützen oder des Übungsleiters ist folge zu leisten.

Wer nachweislich gegen die Schießordnung verstößt, muss mit einem Ausschluss aus dem Verein rechnen.

Abweichungen und Änderungen der Schießordnung können vom Vorstand beschlossen werden.

Das Verhalten eines jeden Schützen und seiner Gäste im Schießparcours darf niemals andere Personen gefährden!

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